Bürgermeister behaupten oft, Kindergärten seien die größte Kontaktmöglichkeiten, die man zu Bürgern überhaupt haben kann. Es werden täglich Kinder abgeholt, Kinder gebracht, man hat Kontakt zu Groß-eltern, zu Eltern, zu Geschwistern, doch genau hier könnte im Falle einer Pandemie auch die Gefahr liegen. Mittlerweile liegen zahlreiche Erkenntnisse zur Optimierung der Gefahrenabwehr in Kindertages-einrichtungen vor. Angesichts der komplexen Gefahren- und Bedrohungslage können Vorüberlegungen unabhängig von der Tatsache einer Pandemie sinnvoll und nützlich sein. Es sind immer wieder Krisen-situationen in Kindertageseinrichtungen zu bewältigen, die mit einer gewissen Vorbereitung und einem Ablaufplan sicher sehr gut gemanagt werden könnten. Wir denken hierbei nicht nur an die aktuelle Schweinegrippe/Neue Grippe, sondern auch an Flächensituationen wie Streik in Einrichtungen, wo es selbst die Verwaltung nur wenige Tage zuvor erfährt, wenn die Gewerkschaften die Einrichtungen be-streiken. Auch hier muss schnell ad hoc reagiert werden. Am Beispiel der "Neuen Grippe" soll ein mög-liches Vorgehen skizziert werden.
Die größte bekannte Pandemie in der Neuzeit war die spanische Grippe, die in den Jahren 1918/1919 weltweit rund 40 Mio. Tote forderte. Ursprung dieser Pandemie war ein mutiertes Vogelgrippevirus. Im Jahr 2006 erreichte ein zuerst in Asien aufgetretenes weiteres hochinfektiöses Vogelgrippevirus auch Deutschland und machte umfangreiche seuchenhygienische Maßnahmen mit Unterstützung des Katastrophenschutzes im Veterinärbereich erforderlich. In Asien erkrankten Menschen, die sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren hatten an dem H5N1-Virus. Laut der Gesundheitsorganisation WHO verstarb von den über 300 Erkrankten mehr als die Hälfte. Heute, im Zeitalter zunehmender Globalisierung, in der Urlaubs- und Geschäftsreisen auf andere Kontinente längst zur Routine zählen und auch Kinder diese Wege mitmachen, steigt die Gefahr der Verbreitung eines Virus nicht nur durch die Zahl der möglichen Überträger, sondern auch durch die rasante Geschwindigkeit und die allumfängliche Flexibilität der Familien und vor allem der Menschen im Berufsleben. Die Folgen einer Pandemie sind evident. Ausfälle in allen Lebens- und Geschäftsbereichen, ja ganze Wirtschaftssysteme und die gesamte Versorgung können ebenso zum Erliegen kommen wie das Gesundheitssystem, das öffentliche Verkehrswesen sowie die Produktion von Gütern und Dienstleistungen, um nur die Spitze des Eisbergs zu nennen.
Erreicht eine Epidemie ein länder- oder kontingentübergreifendes Ausmaß, spricht man von einer Pandemie. Weniger gefährliche Varianten des Virus treten als saisonale Influenza (hier im Fall der Grippe) regelmäßig auf. Ihnen fehlt jedoch das Potenzial, eine Pandemie zu verursachen. In Zeiten immer kürzerer und häufigerer Reiseverbindungen sind für die rasante Ausbreitung eines Erregers günstige Bedingungen geschaffen. Gerade Kinder und Ältere sind anfällig. Eintrittspforte des Virus sind Schleimhäute, insbesondere die der Atemwege. Diese erreicht das Virus an kleinsten Tröpfchen haftend (Tröpfcheninfektion), aber u.U. auch luftgetragen als schwebender Partikel (aerogen). Auf Oberflächen kann das Virus bis zu einigen Stunden ansteckungsfähig bleiben. Von dort gelangt es z.B. mit den Händen beim Essen zu den Schleimhäuten (Schmierinfektion).
Gerade hier ist eine Gefahr in Kindertageseinrichtungen bei der Essenszubereitung und der Essensein-nahme. Der Übertritt der Erreger findet hauptsächlich in den Schleimhautzellen des Nasen- Mund-bereichs statt. Aber gerade durch die Mutation der Influenzaviren ist nicht vorherzusagen, wie sich der Virus weiterentwickeln wird und welches Ausmaß er erreicht. Nach einer Infektion vergehen ein bis drei Tage, in denen das Virus in den Wirtzellen schon vermehrt wird, jedoch noch keine Symptome bemerk-bar sind (Inkubationszeit). Eine Weiterverbreitung des Virus durch den Infizierten ist in dieser Zeit allerdings möglich, so dass vermeintlich Gesunde das Virus weiterverbreiten, ohne zu bemerken, dass sie bereits infiziert sind. Konkret bedeutet dies:
In Einrichtungen, bei denen Kinder den täglichen Kindergartenalltag besuchen, allerdings noch nichts von ihrer Krankheit bemerken, geschweige denn die Eltern einen Anhaltspunkt für eine Infektion haben, wirkt das Kind als Wirt und verbreitet in Gemeinschaftseinrichtungen das Virus weiter. Dabei besteht besonders die Gefahr, dass binnen kürzester Zeit ganze Gruppen bzw. im Extremfall ganze Ein-richtungen inkl. der Mitarbeiterschaft den täglichen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten können. Neben den Folgen für einzelne Kindertageseinrichtungen verursacht eine solche Pandemie eine gewaltige Auswirkung für Wirtschaft und Gesellschaft. Mitarbeiter/Arbeitskräfte fallen aus, öffentliche Ver-anstaltungen müssen abgesagt werden, Kindergärten und Schulen werden geschlossen, die medizinische Versorgung ist überlastet, Arbeitnehmer bleiben zu Hause, um ihre Kinder zu pflegen oder aus Angst vor Ansteckung, öffentlicher Personenverkehr ist eingeschränkt usw. Die Liste der Beein-trächtigungen würde sich beliebig fortsetzen lassen. Gerade aus diesem Grund bedarf es einer schnellen Reaktion durch die Verwaltung. Nur so kann einer Ausbreitung entgegengetreten und der Pandemie Einhalt geboten werden. Die Vorbereitungen gerade bei großen Trägern von Kindertageseinrichtungen müssen im Vorfeld so weit abgeschlossen sein, dass sie im Ernstfall zügig umgesetzt werden können. Auf Ebene der Kommunen und einzelner freier Träger müssen diese Konzepte in eigenen Planungen durchgeführt werden. Teilweise steht auf Bundes- und Landesebene ein Ansprechpartner zur Verfügung bzw. können Inhalte der Pandemieplanung übernommen werden. Entsprechende Pläne für den Pandemiefall sind in einigen Trägern und Behörden bereits erstellt. Jedoch haben längst nicht alle Ein-richtungen, darunter auch solche, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zu zählen sind, Planungen für den Pandemiefall vorliegen.
Eines muss deutlich gesagt werden: Die Pläne können den Ausbruch einer Pandemie nicht verhindern, sollen jedoch die Folgen abmildern und den Betrieb sowohl in Verwaltung als auch in den Einrichtungen aufrechterhalten. Die Planung sollte auf ein Zusammenspiel zwischen organisatorischen, technischen und hygienischen Maßnahmen beruhen. Organisatorische Maßnahmen richten die Abläufe in allen Lebensbereichen auf möglichst wenige Mensch-zu-Mensch-Kontakte aus. Nun weiß sowohl der un-erfahrene als auch der erfahrene Leser sehr wohl, dass es gerade in Einrichtungen der Jugendhilfe sehr schwer ist, die Mensch-zu-Mensch-Kontakte zu vermeiden. Im Verwaltungsbereich könnte dies u.a. bedeuten, dass die Mitarbeiter mit Schreibtischarbeitsplätzen allein in einem Büroraum arbeiten sollten bzw. vermehrt Telearbeitsplätze nutzen. Unter Umständen könnte auch ein Schichtdienst eingerichtet werden, um direkte Kontakte zwischen Mitarbeitern zu reduzieren. In Ganztagseinrichtungen ist dies ja bereits gang und gäbe. Für den privaten Bereich hieße dies, persönliche Kontakte vorübergehend maximal zu reduzieren. Moderne Kommunikationsmittel bieten hierbei eine Ausweichmöglichkeit. Im öffentlichen Bereich würden Veranstaltungen abgesagt und Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten usw.) geschlossen. Man spricht vom Social Distancing. Nun lassen sich persönliche Kontakte im sozialen Bereich nicht vermeiden, daher müssen technische Maßnahmen für eine Übertragung des Erregers schützen. Eingelagert werden sollten deshalb Schutzmasken, Infektionsschutzhandschuhe und -kittel. Insbesondere beim Kontakt mit Erkrankten ist ihre Anwendung zu empfehlen. Als weitere Säule in der Eindämmung des Erregers sind hygienische Maßnahmen auszuweiten. Häufige Desinfektion von Kontaktflächen wie Türklinken und -griffen ist nur eine der zu ergreifenden Maßnahmen. Werden Arbeitsplätze und Geräte von verschiedenen Anwendern genutzt, sind die Oberflächen zu desinfizieren. Dies bedeutet, konkret Flächen in Kindertageseinrichtungen nach dem Essen oder bei Aktivitäten, an denen die Kinder an Tischen sitzen, mit einer Wischdesinfektion zu desinfizieren. Insbesondere beim Mitarbeiterschutz ist darauf zu achten, dass der direkte Tröpfchenkontakt zu vermeiden ist, darunter fallen insbesondere Telefonhörer und der direkte Kontakt zu Kindern (z.B. beim Trösten und in bzw. auf den Arm nehmen).
Bei der Erstellung eines Pandemieplans sind anfangs die wichtigsten Prozesse und beteiligten Funktionen der betreffenden Organisation zu definieren. Die Analyse der Prozesse wird sich auch über die Grenzen der eigentlichen Kindertageseinrichtung hinausbewegen. Die Pläne sollten trägerweit gelten und aufgestellt werden. Auch Zulieferer und Dienstleister müssen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden, wenn von ihnen wichtige Prozesse abhängen. Durch die ständige Weitervernetzung von Kinder-tageseinrichtungen und der mittlerweile doch große Verlass auf diese EDV-Unterstützung sollte der IT-Dienstleister (z.B. DSL-Anbieter, PC-Support-Unternehmen) ebenfalls Pandemiepläne haben, da sonst z.B. beim Ausfall des DSL-Anschlusses die Tageseinrichtung vom Netzwerk getrennt ist. Eine Kommunikation ist nur erschwerend möglich. Kann der DSL-Anbieter die Betriebsbereitschaft, gerade um Störungen zu beseitigen, nicht aufrechterhalten, droht ein Zusammenbruch des Telekommunikationsnetzes.
Vorgehen:
Bei einer Erkrankung von 30% müssen sich Träger von Kindertageseinrichtungen darauf einstellen, dass zeitweise zwischen 30% und 50% der haupt- bzw. nebenamtlichen Mitarbeiter nicht zu ihrem Dienst er-scheinen werden. Neben den tatsächlich Erkrankten werden viele zu Hause bleiben, weil Angehörige erkrankt sind und versorgt werden müssen. Andere werden wegen der Angst vor einer Infektion nicht zur Arbeit gehen oder wegen Ausfällen von Bussen und Bahnen nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen. Er-krankte Beschäftigte fallen für mindestens ein bis zwei Wochen aus. Es muss deshalb davon aus-gegangen werden, dass die Betroffenheit durch Personalausfall deutlich über der durch die reguläre Influenzaerkrankungsquote liegt. Betriebliche Maßnahmen zur Vorbereitung für eine Influenzapandemie:
1. Mögliche Auswirkungen auf den Träger feststellen
In einem ersten Schritt muss festgestellt werden, wie eine Influenzapandemie mit dem oben be-schriebenen Ausmaß sich auf den Träger auswirken könnte. Dazu sind u.a. folgende Fragen zu beantworten:
2. Interne Betriebsabläufe untersuchen
Trägerinterne Abläufe und Prozesse sind ebenso wie Kooperationen mit Externen auf ihre Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Betriebes zu prüfen.
3. Kerntätigkeitsfelder festlegen und umsetzen
Der Träger muss über eine grundsätzliche Vorgehensweise entscheiden, ob und inwieweit der Betrieb einzelner Tätigkeitsfelder bzw. Einrichtungen aufrechterhalten werden soll sowie welche besonderen Maßnahmen dazu erforderlich sind. Bei jeder vorgesehenen Maßnahme muss zudem festgestellt werden, ab welchem Zeitpunkt bzw. bei welchen Rahmenbedingungen sie eingesetzt werden soll.
Zunächst kann folgende Vorgehensweise empfohlen werden:
1. Bestimmen Sie einen Verantwortlichen / eine Verantwortliche für die Planung und die Vorbereitungs-maßnahmen für einen Influenzapandemieplan. Beziehen Sie die notwendigen Beteiligten bzw. Betriebs-bereiche ein.
2. Erstellen Sie allgemeine Verhaltensregeln, z.B. Regeln für das Verhalten bei Erkrankungen von Mit-arbeitern und Personen in deren häuslichem Umfeld sowie Regeln zur persönlichen Hygiene.
3. Machen Sie die Mitarbeiter mit diesen Regeln in geeigneter Form vertraut, z.B. Unterweisung, per E-Mail, Intranet oder Aushänge.
4. Prüfen Sie organisatorische Maßnahmen.
5. Beachten Sie die aktuellen Informationen der örtlichen Behörden. Das Gesundheitsamt steht in der Regel mit Tat und Rat zur Verfügung.
6. Unterstützen Sie die saisonale Grippeschutzimpfung und fordern Sie die Beschäftigten zur Impfung auf.
Letztendlich bleibt anzumerken: Durch das große mediale Interesse und den medialen Hype wird das Thema stark von der Öffentlichkeit wahrgenommen. In Deutschland sind bislang keine Todesfälle bekannt, so dass im Gegensatz zur normalen Grippeerkrankung eine wesentlich geringere Letalitäts-rate angenommen werden kann. Vorsichtsmaßnahmen sind daher auf alle Fälle angeraten, um die Ausbreitung weiter zu verhindern. Allerdings muss sowohl Eltern, Kindern als auch sonstigen Kunden von Kindertageseinrichtungen deutlich ein Signal entgegengebracht werden, dass es sich um eine ernste Situation handelt, die allerdings besonnen und mit besonderer Aufmerksamkeit bearbeitet werden muss. Bei der Betrachtung der Thematik kann es sich selbstverständlich nur um eine Momentaufnahme der organisatorischen, technischen und hygienischen Maßnahmen handeln, die sich an ständig veränderte Tatsachen anpassen muss. Es kann kein Gewähr für die Vollständigkeit übernommen werden.
Vorbereitungen in Kindertageseinrichtungen
Technische/Organisatorische Maßnahmen und Überlegungen:
1. Definition von unentbehrlichen Funktionen Definieren Sie innerhalb des Trägers, welche Mitarbeiter, Funktionsbereiche ggf. Einrichtungen für die Aufrechterhaltung des Rechtsanspruchs bzw. der unternehmensinternen Kernaufgaben notwendig sind. Diese Bereiche sind bevorzugt zu behandeln. Bestehen vertragliche Verpflichtungen zwischen Träger und Eltern oder aber auch bei Betriebsbelegplätzen zwischen Träger und Unternehmen?
2. Welche Auswirkungen hat ein Ausfall von x%?
Spielen Sie verschiedene Szenarien mit den Führungs- und Leitungskräften Ihres Trägers durch.
3. Wie können notwendige technische Voraussetzungen geschaffen werden, um der Pandemie Einhalt zu gebieten?
Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen ist anzuraten, zudem sollte versucht werden die Vorbereitungszeit in den jeweiligen Einrichtungen zu Hause zu verbringen. Ist für diese Maßnahmen genügend technisches Knowhow bzw. die nötige Infrastruktur vorhanden (z.B. die Internetkapazitäten ausreichend hoch)
4. Abhängigkeit von Dritten
Analysieren Sie ihre Abhängigkeit von Zulieferern und Dienstleitern. Insbesondere beim Bereich Catering/Essensversorgung und im Reinigungsbereich.
1. Hände waschen und nicht ins Gesicht fassen
Es ist anzuraten, mehrmals täglich 20-30 Sekunden die Hände mit Seife zu waschen. Vermeiden Sie es Mund-, Augen,- Nasenbereich zu berühren.
2. Hygienisch husten
Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten Sie in den Ärmel nicht mit vorgehaltener Hand, diese kann ansonsten als exponierte Überträgerfläche dienen
3. Bei Krankheit zu Hause bleiben
Fühlt sich ein Mitarbeiter krank, sollte er sich zu Hause aufhalten. Erkältungen, Magen-Darm-Probleme sind ein Warnzeichen und sollten ernst genommen werden. Informieren Sie frühzeitig Ihren Arbeitgeber und kontaktieren Sie Ihren Arzt. Kurieren Sie sich aus.
4. Auf erste Anzeichen achten
Auf eine Grippe weisen Fieber, schwere Krankheits- und Müdigkeitsgefühle, Husten und Gliederschmerzen hin.
5. Familienmitglieder schützen
Wenn ein Mitarbeiter zu Hause bleibt, sollte er auf Körperkontakt zu Familienangehörigen verzichten. Nach Möglichkeit sollte sich der kranke Mitarbeiter in einem separaten Raum aufhalten. Toilette und Bad sind als Überträgerwege für den Erreger sehr geeignet.
6. Menschenansammlungen vermeiden
In pandemischen Phasen ist ein Schutz, die Öffentlichkeit zu meiden und über geeignete Hygienemaßnahmen ist zu informieren. Insbesondere über Hygienemasken und Desinfektionsmaßnahmen ist rechtzeitig zu informieren
Heiko Lebherz (Sozialamt, Stadt Reutlingen)
Dr. Georg Belge (stellv. Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Reutlingen)
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