Konsultationskitas in NiedersachsenPraxis lernt von Praxis (5) plus Online-Fortsetzung der Reihe (6+7)

In dieser Reihe stellt der Autor die Konsultationskitas in den verschiedenen Bundesländern vor und skizziert die Entstehungsgeschichte sowie den Rahmen, in dem sie jeweils arbeiten. Der Fokus liegt dabei auf denjenigen Referenz-Einrichtungen, die von staatlicher Seite initiiert wurden. Diesmal im Blick: Niedersachsen.

Die Anfänge

Bereits seit sechs Jahren werden in Niedersachsen jährlich bis zu 13 Kindertagesstätten als Konsultationseinrichtungen ausgezeichnet und gefördert. Diese Beratungsarbeit vor Ort wird - neben Fachberatung und Fortbildung - als wesentliches Element der Weiterbildung und Qualifizierung gesehen. Auf Grundlage des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder1 bieten Mitarbeiterinnen der Konsultationseinrichtungen Beratung zu den einzelnen Lernbereichen an, arbeiten bei Fortbildungen mit und beteiligen sich an der Vernetzung in der Region. Nach dem ersten Wechsel der teilnehmenden Einrichtungen 2007 hatten bereits mehr als 6500 Fachkräfte an über 1300 Beratungsangeboten (Konsultationen, Workshops, Arbeitsgesprächen) teilgenommen. Um die in der Praxis gemachten Erfahrungen an Interessierte weiterzugeben, haben Konsultationskindertagesstätten der Jahrgänge 2004-2007 mit Unterstützung des Kultusministeriums das Praxishandbuch „Bildung ist eine Reise: eine Bildungs- und Erlebnisreise durch und von Konsultationskindertagesstätten in Niedersachsen" herausgegeben.

Die Voraussetzungen

Bei der Auswahl der Konsultationseinrichtungen werden sowohl allgemeingültige (Trägervielfalt, regionale Verteilung, aktuelle Themenschwerpunkte) als auch individuelle Kriterien (gültige Betriebserlaubnis als Kindergarten/ Kindertagesstätte, Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen, aktuelle Einrichtungskonzeption, spezieller inhaltlicher/fachlicher Schwerpunkt, Internetpräsenz, vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, garantierte Beteiligung an der Evaluation, regionale/überregionale Vernetzung, Inanspruchnahme von Fachberatung und Fortbildung) berücksichtigt. Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme müssen sich interessierte Einrichtungen schriftlich beim Niedersächsischen Kultusministerium bewerben. Nach Vor-Ort- Besuchen trifft ein Fachbeirat die Entscheidung über die Auswahl der auszuzeichnenden Einrichtungen. Ein formeller, verbindlicher Antrag des Trägers, in dem explizit eine Beratungsperson und der Stundenumfang der Beratung zu benennen sind, schließt das Verfahren ab und gewährleistet die Förderung durch das Land. Fachliche Schwerpunkte der Konsultationsarbeit können sein: Gesundheitsförderung, Gewaltprävention, Lernwerkstätten (z. B. Naturwissenschaft, Ökologie, Kunst, Kultur), Sprachförderung, neue und alte audiovisuelle Medien, ausgeprägte Kooperation im Stadtteil, besondere Ansätze bei der Entwicklungsbegleitung der Kinder, Elternpartnerschaft sowie weitere Schwerpunkte nach Bedarf.2

Der Rahmen

Der Förderungszeitraum beträgt zunächst ein Jahr, wobei die Option auf ein zweites Jahr - welches beantragt werden muss - gesichert ist, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hat sich die Konsultationskindertagesstätte bewährt und besteht Nachfrage an dem Beratungsschwerpunkt, kann die Förderung auf ein drittes Jahr ausgedehnt werden. Die jährliche Zuwendung des Landes zu Personal- und Sachkosten beläuft sich auf maximal 10.000 €. Über den Dreijahreszeitraum hinaus ist eine Auszeichnung als Konsultationskindertagesstätte nicht möglich, damit möglichst viele Einrichtungen die Chance erhalten, einen Antrag zu stellen. Zurzeit besteht für interessierte Kindertagesstätten die Möglichkeit, sich als Konsultationseinrichtung für den neuen Start am 01.08.2011 zu bewerben.

Linkhinweise:

1) Vgl. http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3374461_L20.pdf (Stand: 02.04.2010)
2) Vgl. Fördergrundsätze zur Einrichtung von Konsultations-Kindertagesstätten in Niedersachsen (Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium: Informationen zur Förderung als Konsultationskindertagesstätte in Niedersachsen. Hannover o. J. Download unter: http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1848&_psmand=8)

Praxis lernt von Praxis (6)

Konsultationskitas im Saarland

Die Anfänge

Im Rahmen der Qualitätsinitiative zur Umsetzung des Saarländischen Bildungsprogramms hat das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur in Kooperation mit dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH und dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V. das Modellprojekt ‚Lernen von der Praxis für die Praxis' ins Leben gerufen. Die in diesem Zusammenhang ausgewählten Konsultationseinrichtungen sollen in der Zeit von 2008 bis 2011 neue Formen vorschulischer Erziehung erproben und ihr Wissen durch das Angebot von Hospitationen und über Fachveranstaltungen an Interessierte weitergeben.

Die Voraussetzungen

Die Auswahl der aktuellen vier ‚Ratgebereinrichtungen' erfolgte im Einvernehmen mit den Trägern auf Vorschlag des Diakonischen Werkes und des Caritasverbandes, die im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur mit der Einrichtung und der Begleitung der Konsultationseinrichtungen betraut worden sind. Zurzeit erfolgen Beratungsangebote zu den Themen ‚Beobachtung und Dokumentation', ‚offene Gruppenarbeit', ‚Portfolio', ‚bilinguale Erziehung', ‚Partizipation', ‚Bildungs- und Lerngeschichten', ‚Erziehungspartnerschaft', ‚Raumkonzeption', ‚Projekte' und ‚Lernwerkstatt'. Während die Einrichtungen in Saarlouis und Rehlingen-Siersburg sich eher auf die Erziehung von Kindern unter drei Jahren konzentrieren, stellt ein Schwerpunkt der Kindertagesstätte in Saarbrücken-Burbach die Arbeit mit Kindern aus bildungsfernen Familien dar. Auf Grund der geografischen Nähe zu Frankreich und Luxemburg steht die bilinguale Erziehung im Fokus der Kindertageseinrichtung in Mettlach-Orscholz.

Der Rahmen

Die Beratung in den saarländischen Konsultationskindertagesstätten ist nicht standardisiert, sondern läuft nach einem individuellen Schema ab, das durch die thematische Ausrichtung der Einrichtung und die Bedürfnisse der InteressentInnen bestimmt wird. Dennoch gibt es ein erprobtes Modell an dem sich der Ablauf der Konsultationen orientiert. Nach der Begrüßung und der Information über den Verlauf der Konsultation haben die BesucherInnen - auf der Grundlage ihrer konkreten Fragestellungen - die Möglichkeit zur Beobachtung, was in der Regel während des Vormittages geschieht. Danach erfolgt ein fachlicher Austausch mit den AnsprechpartnerInnen vor Ort und der Besuch schließt mit einer schriftlichen Reflexion ab, die der Dokumentation des Projektes dient. Die Konsultation wird vorab schriftlich zwischen der Einrichtung und den TeilnehmerInnen vereinbart, wobei in dieser Vereinbarung neben dem Termin auch die Thematik/Fragestellung, zu der die BesucherInnen Beratung wünschen, festgehalten wird. Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die TeilnehmerInnen außerdem, die Hinweise aus einem Info-Blatt zu beachten, die sich auf den respektvollen Umgang mit den Rechten der Kinder und der ErzieherInnen, die Zustimmung von Kindern und ErzieherInnen bei der Einsicht von Dokumentationen der pädagogischen Arbeit (z. B. Entwicklungsbücher, Portfolios), die Achtung der Intimsphäre der Kinder (z. B. beim Wickeln) und die Tatsache, dass alle Beobachtungen der Schweigepflicht unterliegen, beziehen. Finanziert wird das gesamte Projekt in einem Umfang von 65.000 € durch das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur; für die Konsultationen selbst werden keine Kosten erhoben.

Praxis lernt von Praxis (7)

Konsultationskitas in Bremen

Die Anfänge

Im Dezember 2005 wurden in Bremen und Bremerhaven erstmals Einrichtungen zu Konsultationskindertagesstätten ernannt. Mit dem Ziel, zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Kindertageseinrichtungen beizutragen, förderte die Freie Hansestadt Bremen die zunächst für ein Jahr ausgewählten Einrichtungen in einem Gesamtvolumen vom 108.000 €. Die Konsultationseinrichtungen sollten im Zuge ihrer Beratungsangebote andere Einrichtungen bei der Umsetzung des Rahmenplans für frühkindliche Bildung und Erziehung im Elementarbereich unterstützen. Bis Ende 2009 haben bereits 4.200 Interessierte (ErzieherInnen, Eltern, LehrerInnen, SchülerInnen, StudentInnen) die Konsultationsangebote genutzt.

Die Voraussetzungen

Die Konsultationseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven stehen zur kollegialen Beratung und Unterstützung zur Verfügung und tragen zur Vernetzung und Vermittlung beispielhafter Konzepte bei. Sie haben einen am Rahmenplan für frühkindliche Bildung und Erziehung im Elementarbereich des Landes Bremen orientierten Schwerpunkt, den sie im Rahmen von Hospitationen und Beratungsangeboten für KollegInnen anderer Institutionen präsentieren. Daneben müssen sie bereit sein, an ihrer aktuellen Einrichtungskonzeption fortlaufend zu arbeiten. Die Konsultationskindertagesstätten sind somit Bestandteil vielfältiger Maßnahmen zur frühkindlichen Bildung im vorschulischen Bereich und eine ihrer wesentlichsten Aufgaben besteht darin, andere Einrichtungen bei der Überarbeitung ihrer Konzepte zu unterstützen. Aktuell werden Konsultationen zu den Themen „Sprache und Sprachförderung", „Lern- und Entwicklungsdokumentation (LED)", „Kinder unter drei Jahren", „Forschendes und entdeckendes Lernen", „Resilienzförderung", „Friedens- und Religionspädagogik", „Mathematik" und „Naturpädagogische Arbeit" angeboten.

Der Rahmen

Einrichtungen der Tagesbetreuung, die zu Konsultationskindertagesstätten ernannt werden wollen, müssen sich bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bewerben und hierbei auch ein Votum ihres Trägers beifügen. Daneben sind die aktuelle Einrichtungskonzeption und eine Kurzdarstellung der Kindertagesstätte und des Teams Bestandteile der Bewerbung. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens, dem unter Umständen auch Besuche in den Einrichtungen vorausgehen, werden bis zu zehn Konsultationskindertagesstätten durch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zunächst für ein Jahr benannt (eine Fortsetzung ist geplant) und mit je bis zu 10.000 € gefördert (Stand: Förderphase 2009/2010). Diese Fördergelder dienen der Finanzierung von personellem Mehraufwand zur Wahrnehmung der Konsultationsaufgaben, den damit verbundenen Kosten für Sachmittel, der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortbildung. Die Konsultationseinrichtungen sind neben der Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben auch dazu verpflichtet, aktiv an der kontinuierlichen Auswertung des Projektes zu teilzunehmen, ihre Aktivitäten in einem Turnus von drei Monaten zu dokumentieren und sich an einem Feedbackverfahren durch die BesucherInnen der Konsultationskindertagesstätten zu beteiligen.

Hinweis: Mit diesem Beitrag endet unsere Reihe über staatlich initiierte Konsultationskitas in den Bundesländern.

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